Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Anmeldung der Lebenspartnerschaft / Begründung (gleichgeschlechtliche Paare)
Die Lebenspartner können die beabsichtigte Begründung einer Lebenspartnerschaft frühestens sechs Monate vor dem geplanten Gründungstermin bei dem Standesbeamten anmelden.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk eines der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Unterlagen
Die mitzubringenden Unterlagen richten sich nach den einzelnen Lebensumständen der Lebenspartner!
Die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Unterlagen können nicht als verbindlich angesehen werden, da es viele Ausnahmefälle gibt.
Wenn Sie seit Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, und noch nie verheiratet oder verpartnert waren und keine Kinder haben, benötigen Sie grundsätzlich:
- Aktuelle begl. Abschrift aus dem Geburtenbuch, oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Aktuelle Meldebescheinigung(en)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
Weitere bzw. andere Unterlagen sind erforderlich, wenn z.B. einer oder beide Partner schon einmal verheiratet oder verpartnert waren, voreheliche Kinder vorhanden sind, ein Lebenspartner adoptiert wurde oder wenn einer der Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
In diesen Fällen nehmen Sie bitte vor der Anmeldung der Lebenspartnerschaft Kontakt mit uns auf.