Abfallgebühren
Für die Einsammlung und die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Restmüll und Bioabfall werden bei der Tonnenleerung gewogen. Die Gebühren setzen sich aus Grund- und Gewichtsgebühren zusammen.
Die Grundgebühr beträgt für
- die 120 l Restmülltonne 2,80 €/Monat
- den 1100 l Restmüllbehälter 25,70 €/Monat
- die 120 l Bioabfalltonne 0,98 €/Monat
Die Gewichtsgebühr beträgt
- Bei Restmüll 0,30 € je kg
- Bei Bioabfall 0,17 € je kg
Die erstmalige Bereitstellung der Grundausstattung an Müllgefäßen eines Grundstücks erfolgt gebührenfrei. Für Änderungen im Tonnenbestand (Mehrbedarf, Umtausch, Rückgabe) wird je Behälter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € (für 1100 l – Behälter 20,00 €) erhoben.
Die Gebühren für die kostenpflichtige Annahme von Abfällen am Recyclinghof richten sich nach der Satzung über die Benutzung der Recyclinghöfe und die Erhebung von Gebühren.
Es werden folgende Gebühren erhoben
Die Bemessungsgrundlage der Gebühr für die Annahme von Sperrmüll, Altholz der Altholzkategorien A I bis A III, Metallschrott, Flachglas, Bauschutt gipsfrei und gipshaltig, Grünabfall, Papier, Pappe und Kartonagen, Restmüll sowie Biomüll ist das Gewicht, das durch auf dem Recyclinghof installierte und geeichte Waagen ermittelt wird. Maßgebend ist der Wiegeausdruck des Recyclinghofes.
Sofern das Nettogewicht die Mindestlast der jeweiligen Waage nicht erreicht, ist eine Mindestgebühr zu erheben. Die Mindestgebühr wird für jeden Wiegevorgang getrennt erhoben.
Die Mindestlast und der Eichwert sind an der jeweiligen eingesetzten Waage ausgewiesen.
Bis zu einem Gewicht von 20 Kilogramm auf der Plattformwaage oder bis zu einem Gewicht von 200 Kilogramm auf der Fahrzeugwaage sind folgende Mindestgebühren festgesetzt:
Plattformwaage |
Fahrzeugwaage (bis 200 KG) |
||
I.a) | Altholz der Altholzkategorien A I - A II | 2,00 € | 20,00 € |
I.c) | Bauschutt gipshaltig | 1,00 € | 10,00 € |
I.d) | Bauschutt gipsfrei | 1,00 € | 10,00 € |
I.e) | Flachglas | 0,00 € | 0,00 € |
I.f) | Grünabfälle |
Keine Annahme |
10,00 € |
I.g) | Metallschrott | 0,00 € | 0,00 € |
I.h) | Papier, Pappe, Kartonagen | 0,00 € | 0,00 € |
I.i) | Sperrmüll | 3,00 € | 20,00 € |
1.6 | Restmüll | 6,00 € | Keine Annahme auf der Fahrzeugwaage |
1.7 | Biomüll | 3,00 € | Keine Annahme auf der Fahrzeugwaage |
Abweichend hiervon beträgt die pauschale Grünabfallgebühr für
- Kleinstmengen
(z.B. Karton, Schubkarre, Tragetasche) 1,00 € - den Inhalt eines PKW-Kofferraums
ohne Erweiterung der Ladefläche; max. 1 cbm 2,00 € - den Inhalt eines PKW-Kofferraums
mit Erweiterung der Ladefläche oder PKW-Anhänger; jeweils max. 2 cbm 4,00 €
Ab einem Gewicht von 20 Kilogramm auf der Plattformwaage oder ab einem Gewicht von 200 Kilogramm auf der Fahrzeugwaage errechnet sich die Gebühr aus der Mindestgebühr zuzüglich einer Leistungsgebühr nach Gewicht. Über der Mindestgebührengrenze wird auf der Plattformwaage in 1 Kilogramm-Schritten und auf der Fahrzeugwaage in 10 Kilogramm-Schritten abgerechnet.
Für die Leistungsgebühr nach Satz 1 gelten folgende Gebührensätze:
I.a) | Altholz der Altholzkategorien A I - A II | je Tonne | 100,00 € |
I.c) | Bauschutt gipshaltig | je Tonne | 60,00 € |
I.d) | Bauschutt gipsfrei | je Tonne | 60,00 € |
I.e) | Flachglas | je Tonne | 0,00 € |
I.f) | Grünabfälle | je Tonne | 60,00 € |
I.g) | Metallschrott | je Tonne | 0,00 € |
I.h) | Papier, Pappe, Kartonagen | je Tonne | 0,00 € |
I.i) | Sperrmüll | je Tonne | 180,00 € |
1.6 | Restmüll | je Tonne | 370,00 € |
1.7 | Biomüll | je Tonne | 180,00 € |
Die Gebühr für die Annahme von PKW- und Motorradreifen erfolgt pro Stück.
Hierfür wird eine Gebühr von 3,50 € je Stück erhoben.
Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem
Für die Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem fallen folgende Gebühren an:
Je angefangene 10 kg: 3,40 €, jedoch mindestens 10,20 €.
Ansprechpartner
Berthold Heil
Tel.: 06003 822-181
E-Mail: heil@rosbach-hessen.de
Melanie Grünsfelder
Tel.: 06003 822-182
E-Mail: gruensfelder@rosbach-hessen.de