Ausstellung von Fischereischeinen
Zuständig für die Erteilung eines Fischereischeines ist der Gemeindevorstand der Heimatgemeinde des Antragstellers / der Antragstellerin oder der Gemeinde, wo der/die Betreffende angeln will – wenn dessen Wohnsitz außerhalb Hessens liegt.
Ausstellungszeitraum
Der Fischereischein kann für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt werden. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren kann der Fischereischein als Jugendfischereischein (begrenzt auf ein Kalenderjahr) oder Fünfjahresjugendfischereischein ausgestellt werden.
Voraussetzungen zur Erteilung eines Fischereischeines
Der/die Antragsteller/in
- muss mindestens 10 Jahre alt sein
- in Rosbach v. d. Höhe wohnen bzw. angeln wollen (siehe: Zuständigkeit)
- einen Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung besitzen
- ein Passbild vorlegen
- die erforderliche Gebühr entrichten
Gebühren inkl. Fischereiabgabe an das Land Hessen
- Jahresfischereischein 17,50 €
- 5-Jahresfischereischein 45,00 €
- 10-Jahresfischereischein 86,00 €
- Jugendfischereischein 7,50 €
- 5-Jahres-Jugendfischereischein 23,00 €
Ansprechpartner
Friederike Bellof
Tel.: 06003 / 822-123
E-Mail: bellof@rosbach-hessen.de
Luca Hudert
Tel.: 06003 / 822-121
E-Mail: hudert@rosbach-hessen.de
Susanne Schultheis
Tel.: 06003 / 822-122
E-Mail: schultheis@rosbach-hessen.de