Aufgaben der Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung ist zuständig für die Veranlagung verschiedener kommunaler Steuern sowie die Festsetzung von Gebühren und Abgaben.
Hierzu werden folgende Bescheide erlassen:
Bescheid über Grundbesitzabgaben enthält Festsetzungen
- zur Grundsteuer
- zu Abwassergebühren
- zu Müllgebühren
- zur Versiegelungsabgabe
- zu Wassergebühren
Gewerbesteuerbescheid
Hundesteuerbescheid
Kostenbeiträge Kinderbetreuung
Für die Spielapparatesteuer ist eine Steuererklärung durch die Aufsteller der Geräte einzureichen.
Ansprechpartner
Melanie Grünsfelder
Tel.: 06003 822-182
Fax: 06003 822-104
E-Mail: gruensfelder@rosbach-hessen.de