Pressemeldungen

Corona-Schutzimpfungen: Onlineangebot für kurzfristig freigewordene Termine


„Mit der neuen kurzfristigen Terminbuchung wollen wir die häufiger auftretenden Lücken umgehend schließen und noch schneller auf Ad-hoc-Terminausfälle in den hessischen Impfzentren reagieren. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um ein zusätzliches Angebot. Unsere Priorität bei der Terminvergabe liegt weiter auf derzügigen Abarbeitung der Warteliste“,
so Innenminister Peter Beuth. Mit dem neuen Angebot trägt das Land dem Wunsch vieler Bürgerinnenund Bürger Rechnung, möglichst schnell geimpft zu werden.

Zugleich führt das neue Serviceangebot zu einer höheren Auslastung der Impfzentren. Gerade die frühzeitige Absage von
Impfterminen ist für die Logistik und Organisation der Impfzentren von entscheidender Bedeutung.
„Bitte löschen Sie Ihre Impfregistrierung, wenn Sie schon beim Arzt geimpft wurden. Dies ist im Sinne aller, die noch auf eine Impfung warten“, so der Appell des Ministers.

Bitte Voraussetzungen beachten!
Wie bisher ist eine Impfung nur in dem Impfzentrum des Kreises oder der Stadt möglich, in dem der Impfinteressent seinen Wohnsitz hat. Unter dem Menüpunkt „Kurzfristige Terminbuchung“ können Termine nach erfolgter Online-Registrierung gebucht werden. Die Impfwilligen erhalten unmittelbar eine Bestätigung per E-Mail. Die Unterlagen können dann umgehend
heruntergeladen und bereits vor dem Impftermin ausgefüllt werden. Der etwas länger dauernde und zuverlässig funktionierende Postweg kann für den neuen schnellen Service leider nicht verwendet werden. Impfwillige, die bisher noch keine Online-Registrierung haben, finden alle Infos und den Zugang zur Registrierung unter https://impfterminservice.hessen.de.
Wichtig: Auf der Internetseite impfterminservice.hessen.de können Impftermine auch gelöscht und geändert werden. Hierfür wird die Vorgangskennung und das Passwort benötigt. Damit die Bürgerinnen und Bürger vom neuen schnellen Angebot
erfahren, bittet die Task Force Impfkoordination (TFI) um entsprechende Bekanntmachung im Rahmen der Öffentlichkeits- arbeit der Landkreise und kreisfreien Städte.

Auszug aus dem NEWSLETTER DES HESSISCHEN MINISTERIUMSDES INNERN UND FÜR SPORT