Pressemeldungen

Stadtverwaltung bereitet sich auf Kommunalwahl 2021 vor


„Aufgrund mehrfacher Anfragen weisen wir darauf hin, dass für die Kommunalwahlen am 14. März 2021 nunmehr alle Wahlbenachrichtigungen verschickt wurden und diese bis spätestens 20. Februar zugestellt sein müssten“, berichtete Stock.
„Sollten Sie, obwohl Sie wahlberechtigt sind, nach dem 20. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt“, so Stock weiter. Zuständig ist das Bürgerbüro der Stadt Rosbach v. d. Höhe.
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht zur Hand haben, können selbstverständlich dennoch wählen. Sie müssen dann bei ihrem Gang ins Wahllokal auf alle Fälle ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, damit die Mitglieder des Wahlvorstandes ihre Identität zweifelsfrei feststellen können.

Sowohl in Ober-Rosbach als auch in Rodheim wurde jeweils ein Wahllokal verlegt: Das Wahllokal für den Wahlbezirk 2, das sich früher in der Kita Brüder-Grimm befand, wurde in die neue Kindertagesstätte Sang, Eisenkrain 2, verlegt. In Rodheim ist der Wahlbezirk 7 betroffen. Das Wahllokal ist von der Kita Alte Schule in das Pfarrzentrum Kath. Kirche Rodheim, Gartenstraße 22, umgezogen. „In beiden Fällen haben wir jetzt erheblich mehr Platz, was in Zeiten von Corona natürlich auch ein Vorteil ist. Und beide Wahllokale liegen jetzt – bezogen auf die Fläche/Ausdehnung des jeweiligen Wahlbezirks – günstiger“, erklärte die Wahlleiterin Frauke Stock.

Für den Wahlsonntag wurde ein Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellt. „Wir tun alles dafür, dass Wählen für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Wahlhelfer/innen sicher ist“, sagte Bürgermeister Steffen Maar. Wer aufgrund der aktuellen Corona-Situation „auf Nummer sicher gehen“ möchte, kann bei der Wahl am 14. März per Briefwahl seine Stimme abgeben. Bis zum 10. März kann man die Briefwahlunterlagen noch online beantragen. Auch für die schriftliche Beantragung ist dieses Datum möglichst einzuhalten, damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig vor dem Wahltermin bei den Wählerinnen und Wählern eingehen und auch der pünktliche Rücklauf gewährleistet werden kann. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

Zusammenfassend noch einmal alle Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl:

  1. Online-Beantragung über die städtische Homepage,
  2. Beantragung über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung (Rückseite),
  3. Beantragung über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung – Versand im Original per Post oder durch Einwurf im Hausbriefkasten am Rathaus oder Versand per E-mail oder Fax,
  4. Formloses Schreiben mit Angaben der persönlichen Daten - Versand analog des ausgefüllten Formulars.

„Aus gegebenem Anlass möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine telefonische Beantragung aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht möglich ist“, sagte Stock.

"Das Instrument der Briefwahl ist eine gute Möglichkeit, sich selbst und andere vor dem Coronavirus zu schützen. In unserem YouTube-Kanal Discover Rosbach haben wir in der Folge 13 die Briefwahl genau beschrieben", sagte Maar.

Um sowohl die Anträge zur Briefwahl als auch die Wahlbriefe, die per Einwurf das Rathaus erreichen, in ausreichender Zahl aufnehmen zu können, hat die Stadt Rosbach v. d. Höhe extra einen neuen größeren Hausbriefkasten installiert. Dieser befindet sich links neben dem Haupteingang des Rathauses.