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Corona: 33 Neuinfektionen – Inzidenz steigt auf 37,3 - Kreis erlässt Allgemeinverfügung


Nach den Vorgaben des Eskalationskonzeptes des Landes hat der Wetteraukreis am heutigen Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit dem Folgetag (Samstag, 21. August 2021, 0:00 Uhr) in Kraft tritt. Mit der Allgemeinverfügung werden sogenannte Negativnachweise wieder vor dem Betreten von vielen Innenräumen verpflichtend.

Negativnachweis bedeutet de facto die Anwendung der „3G-Regel“, deren Umsetzung kürzlich zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde: Ein Zugang zu Innenräumen, beispielsweise der Innengastronomie, bei Kulturveranstaltungen oder Fachmessen, oder auch der Besuch im Friseursalon ist dann nur noch für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete möglich.

Der gesamte Pressetext des Wetteraukreises ist zu finden unter:
https://wetteraukreis.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/corona-33-neuinfektionen-inzidenz-steigt-auf-373