Pressemeldungen

Hohe Waldbrandgefahr

Umweltministerium ruft Alarmstufe A aus - Stadtverwaltung Rosbach genehmigt keine Feuer mehr

Aufgrund der Ausrufung der Alarmstufe A durch das Umweltministerium, nimmt das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Rosbach zurzeit keine Anzeigen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle entgegen.

Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.

Eine nachhaltige Entspannung der Waldbrandgefahr ist vorerst nicht in Sicht. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen im Wald grundsätzlich nicht gestattet ist. Das Grillen an öffentlichen Plätzen ist momentan aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht zulässig. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.