Pressemeldungen

Europawahl am 26. Mai 2019 – Briefwahlanträge auch per Internet möglich


Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt. Bis spätestens zum 5. Mai werden die Wahlbenachrichtigen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt. Sie dienen als Bestätigung, dass die betroffene Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist, des Weiteren finden sich darauf Angaben zum Wahllokal und Hinweise zur Briefwahl.

Sollten Sie bis zu dem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt – in diesem Falle an das Bürgerbüro der Stadt!

Für diejenigen, die am Wahlsonntag nicht die Möglichkeit haben, im Wahllokal zu wählen, oder die ihren Stimmzettel lieber zuhause ausfüllen möchten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Briefwahl. Hierzu ist die Beantragung eines sogenannten „Wahlscheins“ notwendig.

Wie in den vergangenen Jahren können Sie neben der persönlichen oder postalischen Variante Ihren Wahlschein auch über das Internet beantragen.

Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code. Diesen können Sie einfach mit einem Smartphone oder Tablet einscannen und landen so direkt auf der Antragseite für den Internet-Wahlschein.

Datenschutz und IT-Sicherheit sind dabei selbstverständlich stets gewährleistet.

Hier können Sie die Onlinebeantragung des Wahlscheins für die anstehende Europawahl direkt vornehmen: