Die Gebühr für Schmutzwasser (Abwassergebühr) wird auf Grundlage der verbrauchten Frischwassermenge ermittelt.
Derzeit beträgt die Abwassergebühr 2,31- € je m³.
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der an den Kanal angeschlossenen versiegelten Fläche. Hierbei werden der Grad der Versiegelung sowie Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) berücksichtigt, d.h. die Größe der versiegelten Fläche wird um einen bestimmten Faktor verringert.
Die Niederschlagswassergebühr (Versiegelungsabgabe) beträgt derzeit jährlich 0,52 € je m² anrechenbare versiegelte Fläche.
Sofern Wassermengen nachweislich nicht dem Abwasser zugeführt werden, können entsprechende Gebührennachlässe gewährt werden.
Die Abwassergebühren werden jährlich zusammen mit der Grundsteuer und den Abfallgebühren in einem Bescheid über Grundbesitzabgaben veranlagt.