Folgende Wahlen werden durchgeführt
Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen (Kreistags-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahl), Landratswahl, Bürgermeisterwahl und Ausländerbeiratswahl. Darüber hinaus gibt es noch Bürgerentscheide.
In Deutschland regeln grundsätzlich Art. 38 GG, das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung die Durchführung von Wahlen.
Die wichtigsten Grundsätze sind
- Die Wahl muss allgemein sein, d.h. jedem steht - entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen - das aktive und passive Wahlrecht zu (jeder ist wahlberechtigt bzw. wählbar).
- Die Wahl muss gleich sein, d.h. alle Wahlberechtigten haben die gleiche Anzahl von Stimmen und jede Wählerstimme hat das gleiche Gewicht bei der Auszählung.
- Die Wahl muss unmittelbar sein, d.h. die Wahl richtet sich unmittelbar auf die Mandatsträger und nicht auf Zwischengremien (Wahlmännergremien).
- Die Wahl muss frei sein, d.h. die Entscheidungsfreiheit der Wahlberechtigten darf nicht beeinträchtigt werden. So darf niemand gezwungen werden überhaupt zu wählen. Es gibt keine Wahlpflicht. Und niemand darf einen Wähler zwingen, für einen bestimmten Kandidaten oder eine bestimmte Partei seine Stimme abzugeben.
- Die Wahl muss geheim sein, d.h. für andere darf nicht erkennbar werden, wie individuell abgestimmt wurde (Wahlgeheimnis). Bei der Durchführung der Wahlhandlung ist somit sicherzustellen, dass die Wähler ihre Stimmen unbeobachtet abgeben können und auch niemand erfährt, für wen sie gestimmt haben.
Ansprechpartner
Frauke Stock
Tel.: 06003 / 822 – 34
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Links
Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.wahlen.hessen.de











