Dabei sind nachfolgende Bestimmungen der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen zu beachten:
- Pflanzliche Abfälle dürfen nur auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verbrannt werden. Sie dürfen nicht von anderen Stellen herangeschafft werden.
- Das Verbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht durchgeführt werden.
- Die Abfälle dürfen nur bei trockenem Wetter verbrannt werden.
- Die Abfälle müssen so trocken sein, dass möglichst wenig Rauch entwickelt wird, bei starker Rauchentwicklung ist das Feuer zu löschen.
- Das Verbrennen ist nur zu folgenden Zeiten erlaubt: Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa 8-12 Uhr.
- Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen
- 35 m von sonstigen Gebäuden
- 5 m zur Grundstücksgrenze
- 100 m von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen
- 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
- 100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden
- 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmalen und nicht abgeernteten Getreidefeldern.
Der örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) ist das Verbrennen zwei Werktage vor Beginn anzuzeigen, damit Leitstelle und Feuerwehr informiert werden können.
Die Anmeldung muss enthalten:
- Lage des Grundstückes, auf dem die Abfälle verbrannt werden sollen
- Art und Menge des Abfalls
- Name und Anschrift der volljährigen, verantwortlichen Aufsichtsperson.
- Verrstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Ansprechpartner
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Kirsten Frömel Tel.: 06003 / 822 - 36 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Stefan Schneider Tel.: 06003 / 822 - 39 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Jürgen Zika Tel.: 06003 / 822 - 39 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |











