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Anzeige |
Muss erfolgen wenn, |
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des Betriebs eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass |
Speisen und Getränke verkauft werden sollen |
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Antrag auf Erteilung einer |
Muss gestellt werden wenn, |
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Sondernutzungserlaubnis |
die Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden soll |
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Verkehrsrechtlichen Anordnung |
eine öffentliche Verkehrsfläche (z.B. Straßen, Wege oder Plätze) gesperrt werden sollen/müssen |
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Genehmigung zur Durchführung einer Tombola |
eine Tombola stattfinden soll. |
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Plakatgenehmigung (Sondernutzung) |
im öffentlichen Verkehrsraum mit Plakaten geworben werden soll |
Bitte denken Sie daran, dass alle Anträge rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, vollständig einzureichen sind!
Und bitte beachten Sie: Je detaillierter Ihre Angaben in den Anträgen sind, desto reibungsloser kann er auch bearbeitet werden.
Bei Großveranstaltungen kommen gegebenenfalls noch weitere notwendige Genehmigungen hinzu. Hierbei ist häufig auch die Zustimmung anderer Behörden erforderlich – planen Sie daher bei größeren Veranstaltungen ausreichend Vorbereitungszeit ein!
Ansprechpartner
Bei Bedarf können nähere Informationen direkt bei der Ordnungsverwaltung angefordert werden.
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Kirsten Frömel Tel.: 06003 / 822 - 36 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Frauke Stock Tel.: 06003 / 822 - 34 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |











