Die Privatklage in Strafsachen kann sogar erst betrieben werden, nachdem ein Sühneversuch vor der Schiedsfrau/dem Schiedsmann oder sonstigen Vergleichsbehörden erfolglos geblieben ist und eine entsprechende Sühnebescheinigung mit der Einreichung der Privatklage dem Gericht vorgelegt wird.
Schiedspersonen werden insbesondere tätig bei
- Angelegenheiten, die das Nachbarschaftsrecht betreffen
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung und
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Die Schiedspersonen werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Schiedspersonen dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Schiedspersonen für den Bezirk Rosbach v.d.Höhe
| Schiedsmann: | Jürgen Pauly
Straßheimer Weg 24 b 06003/7012 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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| stellv. Schiedsmann: | Paul Fischler
Rodheimer Str. 53 b 06003/935407
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