Sie beträgt
- Für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit
- in Spielhallen 12% der Bruttokasse
- in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 12% der Bruttokasse
- Für Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit
- in Spielhallen 6 % der Bruttokasse, höchstens 75,- €
- in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 6% der Bruttokasse, höchstens 37,50 €
- Für Spielapparate mit denen in Spielhallen 12 % der Bruttokasse, höchstens 300,- €
- in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 12% der Bruttokasse, höchstens 300,- €
Steuererklärungen sind auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu erstatten. Die Erklärungen sind durch den Aufsteller jeweils zum 15. eines Monats nach Quartalsende einzureichen und die errechneten Beträge an die Stadtkasse zu entrichten. Nähere Regelungen entnehmen Sie unserer Spielapparatesteuersatzung.
Die Aufstellung, Änderung und der Abbau von Spielapparaten ist beim Fachdienst öffentliche Sicherheit und Ordnung anzuzeigen. Erforderliche Erlaubnisse und Bescheinigungen sind vorzulegen.
Ansprechpartner
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Berthold Heil Tel.: 06003 / 822 - 15 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Carina Erker Tel.: 06003 / 822 - 27 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |











