Im Baulastenverzeichnis werden zum Beispiel zusätzliche Abstandsflächen eingetragen, die zur Nachbargrenze eingehalten werden müssen. Manche Bauvorhaben lassen sich nur realisieren durch Eintragung einer Baulast, da diese zum Beispiel auch eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften heilen kann.
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Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis für das Stadtgebiet Rosbach v.d.Höhe erhalten Sie beim Kreisbauamt in Friedberg:





