Sollten Sie also Informationen benötigen, in welchem Umfang gebaut werden darf und ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist oder es einer Baugenehmigung bedarf, sprechen Sie uns an:
Ansprechpartner
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Bernhard Kais Tel.: 06003 / 822 - 40 Fax: 06003 / 822 - 52 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Auskünfte zur Bebaubarkeit von Grundstücken erhalten Sie außerdem bei der Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises:
Gesetze
Die für das Land Hessen gültigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zum Thema Baurecht finden Sie unter:
http://www.wirtschaft.hessen.de
Formulare
Die für die unterschiedlichen Bauvorhaben benötigten Bauantragsformulare finden Sie unter:
http://www.wirtschaft.hessen.de
Weitere Antragsformulare wie z. B. den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Antrag auf Erdwärmenutzung erhalten Sie beim Wetteraukreis unter:
Den "Statistischen Erhebungsbogen für Baugenehmigungen" finden Sie unter http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm.
Außerdem für Ihr Bauvorhaben eventuell notwendige Formulare der Stadt Rosbach:











