Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
hier: Sperrung im Bereich Kreuzweg im Stadtteil Rodheim
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Aus Anlass der Neuverlegung einer Leitung wird der Kreuzweg in Höhe des Wasserhochbehälters vom 17.06.2013 bis 21.06.2013 für den Gesamtverkehr gesperrt. Die Zufahrt zur Rotkäppchenhütte über die Weinstraße und den Kreuzweg ist in dieser Zeit nicht möglich.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Durchfahrtsberechtigten werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.





