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Personenstandsfälle/Personenstandsurkunden

Allgemeines

Seit dem 01.01.2009 ist ein neues Personenstandsgesetz (PStG) in Kraft getreten.

Seitdem hat auch das elektronisch geführte Standesamt in Hessen in vielen Standesämtern Einzug gehalten. Bei diesen werden zukünftig keine Personenstandsfälle mehr in Papierform als Register geführt. Rosbach v.d.Höhe hat sich der Möglichkeit der elektronischen Führung der Personenstandsregister von Anfang an angeschlossen.
Jede Geburt, jede Eheschließung, Lebenserschaftsbegründung und jeder Sterbefall wird von dem Standesbeamten beurkundet, in dessen Bezirk sich der Vorfall ereignet hat, indem er diesen im Personenstandsregister einträgt.

Zuständigkeit für die Ausstellung von Urkunden:

Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder begl. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern (entspricht einer Urkunde), können nur von dem Standesbeamten ausgestellt werden, in dessen Bezirk der Personenstandsfall beurkundet wurde. Eine Ausnahme bildet das Familienbuch!

Kosten:
Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 10,- €, für jede weitere, die gleichzeitig bestellt wird, 5,- €

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