Jede Geburt, jede Eheschließung, Lebenspartnerschaftsbegründung und jeder Sterbefall wird von dem Standesbeamten beurkundet, in dessen Bezirk sich der Vorfall ereignet hat, indem er diesen im Personenstandsregister einträgt.
Zuständigkeit für die Ausstellung von Urkunden
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder begl. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern (entspricht einer Urkunde), können nur von dem Standesbeamten ausgestellt werden, in dessen Bezirk der Personenstandsfall beurkundet wurde. Eine Besonderheit gibt es beim Familienbuch!
Kosten: Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 10,- €, für jede weitere, die gleichzeitig bestellt wird, 5,- €
Ansprechpartner
Monika Hoffmann
Tel.: 06003 / 822 - 33
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