Antragsvoraussetzungen
- Ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in Rosbach v.d.Höhe
Antragstellung
Durch entsprechendes Formular, das im Standesamt erhältlich ist (mit individueller Beratung für den/die Antragsteller/in).
Kosten
- Vornamensänderung
10% des monatlichen Nettoeinkommens (bei Minderjährigen 5% des monatlichen Nettoeinkommens des/der Unterhaltspflichtigen bzw. Sorgeberechtigten).
Höchstbetrag: 255,- €
- Familiennamensänderung
Gebühr: mindestens 2,50 €, bis 1.000,- €
- Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags wird 1/10 bis 1/2 der jeweiligen Gebühr erhoben.
Ansprechpartner
Monika Hoffmann
Tel.: 06003 / 822 - 33
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