Die bestehenden Familienbücher werden nach dem neuen Personenstandsgesetz als Heiratsregister fortgeführt. Weiterhin werden dort bestimmte Vermerke, wie z.B. Scheidung, Tod des Ehepartners, oder Namenserklärungen eingetragen.
Zuständigkeit
Das Familienbuch kann bei dem Standesbeamten angefordert werden, der den Heiratseintrag für die Ehe führt. Ist ein Familienbuch auf Antrag angelegt worden z.B. weil der Eheschließungsort im Ausland war, so wird das Familienbuch von dem Standesbeamten geführt, der am 24. Februar 2007 für die Führung zuständig war.
Kosten: Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift/Fotokopie des Familienbuchs beträgt 10,- €, für jede weitere, die gleichzeitig bestellt wird, 5,- €
Ansprechpartner
Monika Hoffmann
Tel.: 06003 / 822 - 33
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