Ausstellungszeitraum
Der Fischereischein kann für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt werden. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren kann der Fischereischein als Jugendfischereischein (begrenzt auf ein Kalenderjahr) oder Fünfjahresjugendfischereischein ausgestellt werden.
Voraussetzungen zur Erteilung eines Fischereischeines
Der/die Antragsteller/in
- muss mindestens 12 Jahre alt sein
- in Rosbach v.d.Höhe wohnen bzw. angeln wollen (siehe: Zuständigkeit)
- einen Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung besitzen
- ein Passbild vorlegen
- die erforderliche Gebühr entrichten
Kosten
Gebühren inkl. Fischereiabgabe an das Land Hessen
| Jahresfischereischein | 12,50 € |
| 5-Jahresfischereischein | 36,00 € |
| 10-Jahresfischereischein | 68,00 € |
| Jugendfischereischein | 7,50 € |
| 5-Jahresjugendfischereischein | 23,00 € |
Ansprechpartner
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Dorothee Dreßler Tel.: 06003 / 822 - 30 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Milena Grein Tel.: 06003 / 822 - 30 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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