Kinderreisepässe
Allgemeines zur Pass- bzw. Ausweisbeantragung:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des Antragsverfahrens alle erforderlichen Voraussetzungen bei Antragstellung erfüllt sein müssen. Insbesondere ist das Passbild bei Antragstellung mitzubringen.
Für Kinder gibt es keine gesetzliche Ausweispflicht. Für Reisen ins Ausland – auch das europäische Ausland – ist jedoch ein Kinderausweis/Kinderreisepass erforderlich.
Antragsvoraussetzungen
- Vorlage der Geburtsurkunde oder eines Kinderausweises/Kinderreisepasses
- 1 Passbild unabhängig vom Alter des Kindes (nicht älter als 6 Monate)
Das Bild muss den Lichtbildanforderungen entsprechen. - Persönliches Erscheinen des/der Sorgeberechtigten und die Abgabe einer Einverständniserklärung zur Passausstellung. Siehe Übersicht
- Gültige Ausweise der Eltern
- persönliches Erscheinen des Kindes
Außerdem gilt
- Ausländische Urkunden bitte in übersetzter Form vorlegen
Gültigkeitsdauer
Unabhängig vom Alter 6 Jahre, max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Kosten: 13,-- €
Verlängerung Kinderreisepass
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
Kosten: 6,-- €
Aktualisierung Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass kann aktualisiert werden. Das bedeutet, dass Veränderungen, die sich seit der Ausstellung des Kinderreisepasses ergeben haben, in den Kinderreisepass aufgenommen werden. Es wird hierbei kein neuer Kinderreisepass ausgestellt.
- Lichtbild (Kind muss anwesend sein)
- Größe (Kind muss anwesend sein)
- Augenfarbe (Kind muss anwesend sein)
- Wohnort (Kind muss nicht anwesend sein)
Ansprechpartner
|
Dorothee Dreßler Tel.: 06003 / 822 -30 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
|
Milena Grein Tel.: 06003 / 822 -30 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
|






Seit Dezember 2009 gibt es Änderungen im Passgesetz. Die Änderungen sind bereits eingearbeitet.