Die Fingerabdrücke werden mittels Fingerscanner elektronisch erfasst. Kinder unter 6 Jahren geben keinen Fingerabdruck ab. Die Abdrücke werden von der Antragsaufnahme bis zur Aushändigung des Passes an den Antragsteller bei der Passbehörde gespeichert. Danach werden die Daten gelöscht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Änderung des Antragsverfahrens alle erforderlichen Voraussetzungen bei Antragstellung erfüllt sein müssen. Insbesondere ist das Passbild bei Antragstellung mitzubringen.
Antragsvoraussetzungen
- 1 neues Passbild (nicht älter als 6 Monate), welches den Lichtbildanforderungen entspricht.
- Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde nur in besonderen Fällen (sofern der Identitätsnachweis nicht anderweitig möglich ist).
- Es ist erforderlich, dass der/die Antragssteller/in persönlich erscheint.
- Bei ehelichen Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
- Bei Geschiedenen genügt die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils (bitte rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss vorlegen)
- Als Vormund legen Sie bitte die Bestellungsurkunde vor.
- Bei verwitwetem Elternteil benötigen wir die Sterbeurkunde.
- Bei nicht verheirateten Eltern: entweder Sorgeerklärung oder Negativattest des Jugendamtes vorlegen
Außerdem gilt
- Nach Eheschließung und Namensänderung ist die Vorlage der Original-Heiratsurkunde bzw. Bescheinigung über die Namensführung/-änderung des Standesamts im Original erforderlich.
- Der akademische Grad – nur Dr./D. – ist durch Vorlage der Promotionsurkunde (deutsche Sprache) nachzuweisen, im Ausland erworbener Doktorgrad muss durch Genehmigungsurkunde nachgewiesen werden.
- Ausländische Urkunden sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Gültigkeitsdauer
Personen unter 24 Jahre = 6 Jahre
Personen ab 24 Jahre = 10 Jahre
Wenn Sie ihren Reisepass dringend brauchen
Es ist möglich, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Werktage. Hierfür wird ein Zuschlag von 32,-- € zu den Passgebühren erhoben. Wenn es noch schneller gehen muss, kann ein vorläufigen Reisepass ausgestellt werde. Dieser ist bis zu einem Jahr gültig und kostet eine Gebühr von 26,-- €.
Bitte beachten Sie
Wenn Sie Ihren neuen Pass abholen, legen Sie bitte den alten Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass vor, da dieser dann eingezogen oder ungültig gestempelt wird. Das gleiche gilt für eventuell ausgestellte vorläufige Reisepässe.
Bearbeitungszeit
Ca. 4 Wochen nach Antragseingang (Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt, die Stadt Rosbach v.d.Höhe hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit)
Kosten
37,50 € für Personen unter 24 Jahre
59,00 € für Personen ab 24 Jahre
Ansprechpartner
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Dorothee Dreßler Tel.: 06003 / 822 -30 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Milena Grein Tel.: 06003 / 822 -30 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Zu dem seit 1. November 2005 gespeicherten Passbild, werden nun auch zwei Fingerabdrücke (i.d.R. rechter und linker Zeigefinger) gespeichert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fingerabdrücke im Rahmen des elektronischen Passantragsverfahrens in den Passbehörden erhoben und mit den übrigen Antragsdaten ausschließlich an den Passhersteller (Bundesdruckerei) übermittelt werden.